Allerhöchste Kabinetsorder vom 11. Oktober 1839. wegen Anwendung des Gesetzes vom 11. Mai 1839., in Betreff der Exekution in Wechselsachen auf solche Fälle, in welchen der Wechsel vor der Publikation des Gesetzes ausgestellt oder die Wechsel-Exekution bereits verfügt ist.

Berlin, den 11. Oktober 1839.
Berlin den 30. November 1839. 1 Blatt mit einer halben Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 2056).

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