Allerhöchste Kabinetsorder vom 11. April 1838., wegen Einführung der Wegegeld-Hebung auf den Bezirksstraßen des linken Rheinufers.

Berlin, den 11. April 1838.
Berlin den 22. Januar 1839. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1959).

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