Allerhöchste Kabinetsorder vom 10. Januar 1837., betreffend die Entschädigung der Geistlichen und Schullehrer in den mit der Monarchie wieder vereinigten Landestheilen der Rheinprovinz und der Provinz Westphalen wegen des, durch die Veränderungen in Ansehung der Grundsteuer seit dem Jahre 1806. an ihrem Einkommen erlittenen Verlust.

Berlin, den 10. Januar 1837. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1769).
* Entschädigung wegen Verlust an Grundstücke. - Ablösung, Gemeinheitsteilung, Grundsteuer usw.

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