Allerhöchste Erlaß vom 13. Juni 1853., betreffend die Bewilligung der fiskalischen Vorrechte zum Bau einer Chaussee von Neumarkt, im gleichnamigen Kreise des Regierungsbezirks Breslau, bis zu dem Bahnhofe der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn bei Ober-Stephansdorf.