StartseiteBücherGeschichte Neuzeit (Preußen: Gesetze)Allerhöchste Deklaration des Allgemeinen Landrechts Th. II. Tit. 8. §§. 958 und 1093 et seq., daß auch der Indossatar seinen Wechsel-Verkäufer im exekutiven Prozesse verhaftet ist, und die Zahlungsverbindlichkeit bei Dato-Wechseln betreffend.