Abkommen mit der Fürstlich-Schwarzburg-Sondershausenschen Regierung wegen gegenseitiger Aufhebung der Kostenvergütungen in unvermögenden Kriminal-Untersuchungssachen.

Vom 25sten März 1820.
Berlin, den 25sten März 1820. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 596).

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