Verordnung, betreffend die Einführung des Gesetzes wegen Besteuerung des Braumalzes vom 4. Juli 1868...und des Gesetzes, betreffend die Besteuerung des Branntweins vom 8. Juli 1868...in der Hamburgischen Voigtei Moorwärder und in einem Theile der Preußischen Insel Wilhelmsburg.

Vom 5. Juli 1869.
Berlin, Decker 1869. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Bundesgesetzbl., Nr. 310).
* Hamburg-Wilhelmsburg bzw. Moorwerder. - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc...verordnen" usw. - Auf der Rückseite und dem folgenden Blatt findet sich noch eine weitere Bekanntgabe: "Gesetz, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes. Vom 21. Juni 1869" über zwei Seiten. Stichwort: Lohnpfändung.

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