Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr und Durchfuhr von Rindvieh, Schweinen und Schaafvieh, sowie die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr und Durchfuhr von Steinkohlen und Koaks für die Grenze südlich von Malmedy bis Saarbrücken einschließlich.

Vom 13. Oktober 1870.
Berlin, Decker 1870. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Bundesgesetzbl., Nr. 578).
* "Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc.". Eine Verordnung aus der Zeit des Deutsch-Französischen Krieges. - Auf der Rückseite befindet sich noch eine knappe Nachricht von der Ernennung des Kaufmann Isidor Meyer zu Stettin als Kaiserlich Brasilianischer Vizekonsul daselbst.

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