Gesetz, betreffend die Bewilligung von lebenslänglichen Pensionen und Unterstützungen an Militairpersonen der Unterklassen der vormaligen Schleswig-Holsteinischen Armee, sowie an deren Wittwen und Waisen.

Vom 3. März 1870.
Berlin, Decker 1870. 4 Blatt mit 8 Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Bundesgesetzbl., Nr. 433).
* Auf den ersten drei Seiten diese Bekanntgabe für Schleswig-Holstein "Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc." Mit Erwähnung der Feldzüge von 1848, 1849 und 1850. - Sowie als Anhang noch Veränderungen im Haushalt des Norddeutschen Bundes.

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