Bekanntmachung, betreffend das Betriebs-Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde.

Vom 10. Juni 1870. Mit 1 Zeichnung (lichter Raum für die freie Bahn / für Bahnhöfe) und 4 Seiten Musterformulare (Frachtgut, Eilgut).
Berlin, Decker 1870. S. 419-480 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Bundesgsetzbl., Nr. 522-523).
* Verein Deutscher Eisenbahn-Verwaltungen. Hauptkapitel: "I. Zustand, Unterhaltung und Bewachung der Bahn. II. Zustand, Unterhaltung und Revision der Betriebsmittel. Handhabung des Betriebes. Bestimmungen für das Publikum. Bahnpolizei-Beamte" und Anlagen mit Zeichnungen (lichter Raum für Bahnen). Hier das sonst nur separat gedruckte Reglement vermehrt durch die Seiten 21-29 mit der "Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands" mit Vignetten und Symbole (auch Kennzeichnungen des Zuges [Beleuchtung]) und die "Bekanntmachung von "Normen für die Konstruktionen und Ausrüstungen...".

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