Nachtrag zu der Verordnung vom 16. April 1824, die Großherzoglich Hessischen Brief- und fahrenden Posten betr.

Darmstadt am 2. September 1830.
Darmstadt, Großherzogliche Invaliden-Anstalt 1830. 4 Blatt mit acht Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Hess. Reg.-Bl., 53).
* Darin als Erstes zur Briefpost im Großherzogtum Hessen, über den verbotenen Versand von Briefen in Schachteln, Kisten und Pakete durch die fahrenden Posten. - Desweiteren in dieser Aufgabe eine ausführliche Tabelle der Einnahmen und Ausgaben der "Landes-Kriegscommariats-Kasse zu Giessen", und die "Uebersicht der für das Jahr 1830 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Landrathbezirks Vöhl, Provinz Oberhessen", mit tabellarischen Angaben zu den 19 Gemeinden von Asel bis Vöhl im Kreis Vöhl. - Stichworte: Postgeschichte, Preußen, Militärgeschichte, Kommunalhaushalt, Kreis Vöhl.

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