Gesetz, die Anlegung von Eisenbahnen im Großherzogthum durch Privatpersonen betreffend.

Darmstadt am 27. Juni 1836.
Darmstadt, Druck Großherzogliche Invaliden-Anstalt 1836. S. 329-336 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Hess. Reg.-Bl., 30). - Papier gleichmäig gebräunt.
* Ganzseitig auf der Vorderseite ("Ludwig II. von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.") mit dieser ersten amtlichen Quelle zur Eisenbahngeschichte von Hessen, "Darmstadt den 18. Juni 1836". Privatpersonen und Privatgesellschaften, welche die Erlaubnis zur Errichtung auf ihre Kosten erhalten, für die kam bei der Abtretung von erforderlichen Grundstücken das Gesetz zur Abtretung von Privateigentum für öffentliche Zwecke zur Anwendung.

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