Bekanntmachung die Uebernahme des Bezirksbotenwesens durch die Post betreffend.

Darmstadt am 20. Februar 1861.
Darmstadt, Großherzogliche Invalidenanstalt 1861. S. 61-72. 4°. Rückenstreifenheftung. (Hess. Reg.-Bl., 8).
* Darin mit Datum vom 9. Februar in 13 Paragraphen (S. 61-70) über das Postbotenwesen im Großherzogtum Hessen, als Vereinbarung mit der Fürstlich Thurn und Taxis'schen Postverwaltung (19. Januar beschlossen durch Dr. Créve und Ludwig Bang). Über die Sendungsarten, Gebühren und Tarife, Bezirke, Einsammeln, Landpost, Zustellung usw. - Postgeschichte, Preußen.

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