Vierte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Hansestadt Hamburg.

Berlin, den 10. Januar 1944.
Berlin, Reichsverlagsamt 1944. S. 21-24. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 5). - Sehr guter Zustand.
* Das Reichspropagandaamt Hamburg wurde dem "Reichsstatthalter" angegliedert ("Volksaufklärung und Propaganda"), bekanntgegeben auf der vollen ersten Seite. - Im Innenteil unter den weiteren Verordnungen eine "Meldepflicht von Männer und Frauen, die aus Anlaß des Luftkrieges ihre bisherige Tätigkeit aufgegeben haben. Vom 17. Januar 1944" (Meldepflicht beim Arbeitsamt, um "Kräfte für den kriegswichtigen Arbeitseinsatz zu erfassen", da auch "der Soldat an der Front...seine Pflicht bis zum äußersten erfüllt..."). - Stichwort: Kriegswirtschaft.

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