Verordnung über öffentliche Spielbanken.

Berlin, den 27. Juli 1938.
Berlin, Reichsverlagsamt 1938. S. 955-962. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 120). - Sehr guter Zustand.
* Im Anschluß an die deutsche Spielbankverordnung (2 volle Seiten, gedruckt unterzeichnet durch Reichsinnenminister Frick. Betrifft nicht das Land Österreich), daran anschließend "Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Milch- und Fettwirtschaft. Vom 29. Juli 1938" (13 Paragraphen zur Milchwirtschaft und Fett wie Margarine im Dritten Reich), sowie abschließend die "Zweite Verordnung zur Durchführung des Schwarzsendergesetzes. Vom 29. Juli 1938" war für den ersten Rechtszug ab sofort die große Strafkammer zuständig.

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