Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Protokolls zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Polen.

Berlin, den 8. März 1934.
Berlin, Reichsdruckerei 1934. S. 99-106 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. II, Nr. 13).
* Enthält die "Vereinbarung über die Durchfuhr von Tieren, tierischen Teilen und tierischen Erzeugnissen" samt Musterformulare für den Viehtransport. Auf diese Weise konnten dann z. B. Polnische Gänse durch Deutschland befördert werden.

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