Verordnung über die Reichskriegsflagge, die Gösch der Kriegsschiffe, die Handelsflagge mit dem Eisernen Kreuz und die Flagge des Reichskriegsministers und Oberbefehlshabers der Wehrmacht.

Vom 5. Oktober 1935. Angefügt: Verordnung über das Hoheitszeichen des Reichs. Vom 5. November 1935. Und: Verordnung über die Reichsdienstflagge. Vom 31. Oktober 1935. Und: Erlaß über die Reichsdienstflagge. Vom 31. Oktober 1935. Mit fünf Abb. auf 3 farb. Tafeln.
Berlin, Reichsverlagsamt 1935. S. 1285-1288. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 122). - Sehr guter Zustand. - Keine Anfertigung von Angebotsphotos. - Eingeschränkte Liefermöglichkeit beachten, Hinweis der Beachtung von §§ 86 u. a. nur zur Aufklärung, politischen Bildung, Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen usw.
* Gedruckt unterzeichnet durch Hitler und von Blomberg (I.), Hitler, Frick und R. Heß (II), Hitler und Frick (III) und Frick (IV).

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