Verordnung über die Löschung dinglicher Jagdrechte in den Grundbüchern des Landes Österreich.

Berlin, den 15. Februar 1939.
Berlin, Reichsverlagsamt 1939. S. 421-428. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 42). - Sehr guter Zustand.
* Enthält die genannte Verordnung auf der Titelseite, gedruckt unterzeichnet "Der Reichsjägermeister. In Vertretung. Alpers". Danach eine knappe Verordnung zur Wiederherstellung eines abhanden gekommenen Grundbuchheftes im Grundbuchamt Langenargen (Reichsminister des Innern, i. V. Schlegelberger). Es folgen zwei weitere Verordnungen für das Land Österreich zur Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, die Einführung reichsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Militärversorgung und die Änderung der Verordnung über die Musterung und Aushebung im Deutschen Reich. (Chef des Oberkommando der Wehrmacht, Keitel). Beschließend eine Textspalte zur "Verordnung über den Schutz des Heldengedenktages. Vom 8. März 1939".

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