Verordnung gegen Mißstände im Auswanderungswesen.

Vom 14. Februar 1924.
Berlin, Reichsdruckerei 1924. S. 93-112 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (RGB I, Nr. 12).
* Enthält diese interessante Verordnung in 16 Paragraphen (I. Auswandererberatung. II. Auslandssiedlung. III. Auswanderung von Mädchen unter 18 Jahren. IV. Strafvorschriften. V. Schlußbestimmungen") auf drei Seiten zur Auswandererfürsorge. Vorangestellt dem Text die "Verordnung über die Fürsorgepflicht. Vom 13. Februar 1924" über 39 Paragraphen auf neun Seiten.

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