Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags. Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstag.

Vom 6. Mai 1893. RGB Nr. 16 und 23.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (2097 und 2108). - Angebunden: Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Kiel, den 21. Juni 1893. 1 Blatt.
* Zur Reichstagswahl musste formell der Reichstag aufgelöst und die Wahlen anberaumt werden. Nach der Wahl erfolgte dann die erneute Einberufung. - Zwei Verordnungen derselben Thematik zusammengeheftet.

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