Nachtragskonvention zur deutsch-rumänischen Handelskonvention vom 14. November 1877.

Vom 1. März 1887.
Berlin, Reichsdruckerei 1887. S. 213-235 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Nr. 1722).
* Nachtrag zum Handelsvertrag zwischen Deutschland und Rumänien. Unterzeichner waren Clemens August Busch (Legationsrat) für den Deutschen Kaiser und Michael Pherekyde (Minister und Staatssekretär) für den König von Rumänien. - Handelsvertrag in 4 Artikel. Die Zolltarife für einzelne Gegenstände werden als Anhang (ab S. 216) genau aufgeführt. "So geschehen zu Bukarest in doppelter Ausfertigung, den 1. März 1887". * Stichworte: Handelsvertrag, Wirtschaftsvertrag mit Rumänien, Handelsbeziehungen, Preußen, Deutschland.

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