Gesetz zur Ergänzung der Gesetze, betreffend Postdampfschiffsverbindungen mit überseeischen Ländern, vom 6. April 1885 und vom 27. Juni 1887.

Vom 20. März 1893. RGB Nr. 8.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°.
* Wegen Wegfall der Anschlußlinie im Mittelländisches Meer und dem Unternehmer der Postdampfer nach Ostasien und Australien eine genannte Beihilfe zu gewähren. Mit Nennung einer gestatteten Fahrgeschwindigkeit.

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