Gesetz, betreffend die Geltung des Gerichtsverfassungsgesetzes in Helgoland.

Vom 4. Juni 1893. RGB Nr. 22.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°.
* 1890 ging Helgoland durch den Vertrag zwischen Deutschland und England über die Kolonien und Helgoland an Preußen. Die neue administrative Einrichtung betraf auch das Gericht: "Für den Bezirk von Helgoland wird ein Schöffengericht" gebildet, "die Schöffen werden aus den Einwohnern der Insel entnommen". Erwähnt sind auch Vertrauensmänner und Staatsverwaltungsbeamte, Hauptschöffen und Hilfsschöffen, sowie Geschworene. Neben Kaiser Wilhelm mit unterzeichnet von Reichskanzler Graf von Caprivici, der mit dem "Sansibarvertrag" (Tausch der Insel gegen Helgoland) den reichsdeutschen Besitz von Helgoland aushandelte.

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