Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1892/93.

Vom 10. Mai 1893. RGB Nr. 17.
Berlin, Reichsdruckerei 1893. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°.
* Nachtragshaushalt zum Haushaltsplan für das Deutsche Reich "Gegeben Neues Palais, den 10. Mai 1893. [Kaiser] Wilhelm". Auf zwei Tabellen sind alle deutschen Gebiete aufgeführt (von Preußen bis Elsaß-Lothringen, dabei Oldenburg, Schwarzburg-Sonderhausen, Schwarzburg-Rudolstadt, Waldeck, Reuß ältere Linie, Reuß jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg und die größeren Monarchien).

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