Verordnung. Das Straßengesetz betreffend.

Vom 17. Januar 1885.
Karlsruhe, Malsch & Vogel 1885. S. 9-23 (komplett). 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetz- u. Verordn. Bl., 2).
* Zuständigkeitsbestimmung. Anlage, Unterhaltung und Beaufsichtigung der Gemeindewege. ...der Kreisstraßen. ...der Landstraßen, sowie die "Verordnung. Die Offenhaltung der öffentlichen Wege bei Schneeanhäufungen betreffend". Vom 17. Januar 1885. Für Letzteres waren sog. Bahnschlitten der Straßenbaubehörde im Einsatz (12 Paragraphen). - Stichworte: Großherzogthum bzw. Großherzogtum Baden, Straßendienst, Winterdienst, Schneeräumen, Räumdienst.

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