Die polizeilichen Bestimmungen über das Verhalten der Dampf- und Segelschiffe auf den niederländischen Gewässern betr.

Freiburg den 24. Februar 1846.
Freiburg, Gebr. Groos 1846. S. 25-28 (2 Blatt). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Verordnungsblatt, 6). - Komplette Einzelnummer.
* Enthält auf zwei Textseiten die Bekanntmachung dieser Empfehlung.

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