Gesetz über die Einrichtung einer Bürgerwehr im Großherzogthum Baden.

Abdruck aus dem Regierungsblatt Nr. 20 von 1848.
Karlsruhe, Malsch und Vogel 1. April 1848. 16 S. Orig.-Fadenheftung. Unaufgeschnitten, durchgehender, aber sehr schwacher Wasserrand, sonst frisches Papier.
Sonderabdruck für die Bürgermeister (Gemeindeverwaltungen) im Großherzogtum Baden, auch zur Umgestaltung der bisherigen Bürger-Militär-Corps und "gegen innern und äußern Feind", also militärische und polizeiliche Aufgaben.

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