Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Hannover, Kurhessen, den außer Preußen und Kurhessen bei dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine betheiligten Staaten, Braunschweig und Oldenburg, die gleiche Besteuerung von Wein und Taback, sowie den gegenseitig freien Verkehr mit diesen Artikeln und die Gemeinschaftlichkeit der Uebergangsabgaben von denselben betreffend.