Vertrag zwischen Preußen, Sachsen, Hannover, Kurhessen, den außer Preußen und Kurhessen bei dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine betheiligten Staaten, Braunschweig und Oldenburg, die gleiche Besteuerung von Wein und Taback, sowie den gegenseitig freien Verkehr mit diesen Artikeln und die Gemeinschaftlichkeit der Uebergangsabgaben von denselben betreffend.

Vom 4. April 1853.
Berlin, den 4. April 1853. 3 Blatt mit vier Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 3780).
* Braunschweig und Oldenburg: Wein und Weinhandel in Preußen. Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Wein".

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