Verordnung über die Marktregelung für Weinbauerzeugnisse. Vom 3. November 1934.

Und: Verordnung über Einlaßstellen für untersuchungspflichtiges Obst und für untersuchungspflichtige lebende Pflanzen und frische Teile von solchen. Vom 23. November 1934.
Berlin, Reichsdruckerei 1934. S. 1217-1227. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 133).
* In dieser Ausgabe die beiden für den Weinbau und Schutz des Obstbau wichtigen Verordnungen. Im ersten ging es um Gleichschaltung (Reichsnährstand) bzw. Kontrolle von Weintrauben, Maische, Most, Wein, Schaumwein und Wermutwein im Deutschen Reich. Im Zweiten galt es, die "Einschleppung der San-José-Schildlaus [Comstockaspis perniciosa] und der Apfelfruchtfliege" [(Rhagoletis pomonella] durch Einrichtung von Kontrollstellen entgegenzuwirken mit Zollstellen (genannt sind die Orte) für Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg (Friedrichshafen), Baden (Kehl, Breisach, Singen, Wintersdorf), Mecklenburg (Warnemünde), Hamburg, Bremen und Lübeck). - Davor gelangen zum Abdruck: "Gesetz über die Beförderung von Personen zu Lande. Vom 4. Dezember 1934" über fünf Seiten für den Landverkehr (Personenverkehr). Besonderer Augenmerk galt den Sondervorschroiften: 1. Straßenbahnen. 2. Linienvekehr. 3. Gelegenheitsverkehr. - Gesetz über die Gewinnverteilung bei Kapitalgesellschaften (Anleihestockgesetz). - Gesetz über die Durchforschung des Reichsgebietes nach nutzbaren Lagerstätten (Lagerstättengesetz) "zur Sicherung der deutschen Mineralversorgung". * Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Wein, Weinbau".

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