Verordnung über den Anbau von Weinreben in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland.

Berlin, den 15. April 1941.
Berlin, Reichsverlagsamt 1941. S. 211-214 (direkt). 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 43). - Sehr guter Zustand.
* Regulung des Anbaus von Reben im Sudentenland und in Österreich. (Rebschulen, Amerikaner-Schnittgärten, bestockte Weinberge usw.) auf zwei Seiten. Es schließen sich noch zwei Verordnungen zum Luftschutz und zur "Krankenversicherung in den sudetendeutschen Gebieten" an. - Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Wein".

7,50 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 172728