"Nachdem der Magistrat der freyen Reichsstadt Augsburg hat mißfällig vernehmen müßen, daß...mit Wein im Großen und Kleinen eine Handelschaft zu treiben, sondern auch noch Unordnungen und Gefährdungen zu besorgen sind...".

Verordnung gegen den unerlaubten Weinhandel. Einblattdruck.
Augsburg, 30. März 1802. 1 Blatt. Folio (35,0 x 21,0 cm).
* Nennt 6 Punkte, damit nicht "...die berechtigten Weinhändler und Weinwirthe in ihrem Gewerbe und ihrer Nahrung gekränket werden". * Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Wein".

45,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 132018