Gesetz, betreffend die Abänderung des Gesetzes zur Verhütung der Weiterverbreitung der Reblaus vom 27. Februar 1878.

Vom 23. März 1885.
Berlin den 7. April 1885. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. 4°. (Gesetzslg., Nr. 9043).
* Die Reblausplage konnte die Anordnung der Vernichtung von Rebkulturen und Desinfektion zur Folge haben. - Preußen. * Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Wein".

10,00 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 157719