Erste Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Brieftaubengesetzes*).

*) Betrifft nicht das Land Österreich und die sudetendeutschen Gebiete. Vom 29. November 1938.
Berlin, Reichsverlagsamt 1938. S. 1749-1756. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 212). - Sehr guter Zustand.
* Enthält ab der Vorderseite in 8 Paragraphen auf zwei Seiten Anpassungen an das Gesetz über Brieftauben vom 1. Oktober des Jahres (Erlaubnis durch Kreispolizeibehörde im Einvernehmen mit der Geheimen Staatspolizei. Als Fachorganisation für das Brieftaubenwesen wurde der Reichsverband für Brieftaubenwesen e. V." in Berlin bestimmt. Über Beringung, Brieftaubenzüchterverein, Bestandsmeldung, Ringkennungen von Wehrmachtsbrieftaube bis Heeresbrieftaubenanstalt in Spandau, Brieftauben der Schutzstaffel u. v. m.), daran anschließend zwei Verordnungen zum Scheckrecht und Wechselrecht im Sudetenland. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Landwirtschaft: Viehzucht, Geflügel, Tauben").

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