Die Einführung einer Vorrichtung an den Brantweinkesseln zur Verhütung von Unglücksfällen betr.

Freiburg, den 12. Dezember 1845.
Freiburg, Hermann M. Poppen 1846. 4 S. Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Verordnungsbl. für den Oberrheinkr., 1).
* Die Meldung geht über eine halbe Seite (auf S. 2), wurde seinerzeit an die Ämter mit einer Zeichnung verschickt (die hier bei der reinen Bekanntgabe nicht beiliegt). Es geht dabei um das "Zerspringen" des Branntweinkessels bzw. um "das Wegschleudern des Hutes" zu vermeiden, am Kesselhals eine beschriebene Vorrichtung anzubringen, mit welcher der Dampf entweichen kann und diese aus Metall oder Holz gefertigt werden kann. - Großherzogtum Baden.

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