Ministerial-Erklärung, betreffend die Ausdehnung der zwischen Preußen und Oesterreich abgeschlossenen Uebereinkunft vom 24./30. Juli 1835. wegen Aufhebung des Abschosses und Abfahrts-Geldes auf Ungarn, Kroatien, Siebenbürgen, die Woiwodschaft und das Banat.

Vom 29. Juli 1852.
Berlin, den 29. Juli 1852. 1 Blatt mit einer Seite Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., Nr. 3612).
* Der Abschoss wurde in zwei Formen erhoben. Zum einen als Erbschaftsgeld, für Erbschaften und Schenkungen, die an Ausländer abgingen. Zum anderen als Abfahrtsgeld oder Abschied, für von Auswanderer ausgeführtes Vermögen (Wikip.).

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