Allerhöchster Erlaß vom 3. April 1854., betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den chausseemäßigen Ausbau und die Unterhaltung der Straße von Muskau nach Triebel Seitens der Standesherrschaft Muskau, und der Straße von Triebel nach Sorau Seitens des Kreises Sorau.