Gesetz, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Beteiligung des Staates an zwei Privatunternehmungen sowie an dem Bau von Kleinbahnen.

Vom 25. Juni 1904.
Berlin, Reichsdruckerei 1904. S. 113-133 (komplett). Gr.-8°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 10516).
* Über den Umtausch der Stammaktien Breslau-Warschauer Eisenbahn, Übergang der Privatanschlußbahn vom Bahnhof Senftenberg nach Meuroweiche (Gesellschaft Meuro-Stolln, "Grubenbahn", Meurowerk l), Übergang der Privatanschlußbahn von Meuro bahn bis Bahnhof Zschipkau [Betreiber; Zschipkau-Finsterwalder Eisenbahn-Gesellschaft (ZFE)] (mit Nennung Grenzpfähle, Aktiengesellschaft Niederlausitzer Kohlenwerke. Sodann als Listen die Herstellung von Eisenbahnen (Nebenbahnen, z. B. von Bentschen nach Birnbaum, von Topper nach Meseritz, von Finsterwalde nach Luckau, von Malmedy nach Stavelot u. a.), Staatsbeteiligung der Eisenbahn von Elmshorn nach Oldesloe.

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