Merkblatt für Landbutter.

"Nur für Landbutterhersteller".
Karlsruhe, Milchwirtschaftsverband Baden o. J. (ca. 1935). 1 Blatt (doppelseitig bedruckt) 4° (30,0 x 21,5 cm). - Seitliche Ränder rissig, Unterrand etwas unregelmäßig beschnitten, oben links zwei Aktenlöcher.
* Abschnitte: 1. Rahmgewinnung und Rahmbehandlung. 2. Verbutterung. 3. Herrichten für den Verkauf. 4. Reinigung der Gerätschaften. 5. Allgemeines. "Über den Verkauf der selbsterzeugten Landbutter bestehen örtliche Vorschriften, die durch das Bürgermeisteramt oder durch den Ortsbauernführer zu erfahren sind...". * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Milchwirtschaft").

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