Verordnung über die Einführung der Dritten Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Brieftaubengesetzes in den eingegliederten Ostgebieten.

Berlin, den 13. Dezember 1940.
Berlin, Reichsverlagsamt 1940. S. 1655-1666. 4°. Rückenstreifenheftung. (RGBl. I, Nr. 219). - Sehr guter Zustand.
* Enthält auf der ersten Seite diese Verordnung für Brieftauben besagt, daß diese auch in den eingegliederten Ostgebieten gilt. Als Reichsgrenze gegenüber dem Generalgouvernement war es die "vorläufige Verwaltungsgrenze". Es folgen danach 10 weitere, meist kriegsbedingte, Veröffentlichungen, darunter zu Kassendentisten, der Reichstierärzteordnung im Protektorat Böhmen und Mähren, Bestallungsordnung für Ärzte ebenda. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Landwirtschaft: Viehzucht, Geflügel, Tauben").

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