Allerhöchste Kabinetsorder vom 1 Mai 1847., betreffend das Verbot der Kartoffelausfuhr und des Branntweinbrennens aus Kartoffeln, Getraide und anderen mehligen Stoffen.

Berlin, den 1. Mai 1847. 1 Blatt mit einer Seite Text. 4° (Gesetzslg., Nr. 2837).
* Ausfuhrverbot von Kartoffeln und Untersagung der Verwendung zur Bereitung von Branntwein (Schnaps). - Stichworte: Getreide, Brennerei, Kartoffelschnaps. * (Ein Titel aus unserem Online-Katalog "Wirtschaft - Landwirtschaft: Kartoffeln").

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