Unfallverhütungsvorschriften für die forstwirtschaftlichen Betriebe der badischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.

Karlsruhe, Druck Malsch & Vogel (1909). 5 S. 4°. Orig.-Geheftet. (5777). - Oben links zwei kleine Löchern durch Aktenschnürung.
Enthält 24 Punkte, z. B. "4. Trinkgelage im Wald vor, während und nach der Arbeit sind verboten". - Vorstand war seinerzeit A. Jung, dem Großherzoglichen Landesversicherungsamt stand Dr. Krems vor.

12,50 EUR
inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten
In den Warenkorb
Bestellnummer: 90832