Die Unterhaltung der Winterbahnen betreffend.

Karlsruhe, den 18. December 1848.
[Offenburg, Druck Otteni] 1849. S. 3-4 (1 Blatt). Gr.-8° (24,5 cm). (Verordnungsbl. für den Mittelrheinkr., 2). - Komplette Einzelnummer. - Leicht gebräunt bzw. stockfl.
* Auf einer Seite über diese Handdienste, welche "alle arbeitsfahigen Einwohner (männlichen und weiblichen Geschlechts) in dem Alter von 16-63 Jahren" im ganzen zwei Arbeitstage zu leisten hatten, oder Pferde in den Einsatz gelangte, bzw. im Winter nur Mannspersonen und Frauenspersonen (mit jeweils geringerer Altersspanne) aufnehmen mussten. - Reihe:

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