Die Conscription pro 1850 betreffend.

Karlsruhe, den 29. September 1849.
[Offenburg, Druck Otteni] 1849. S. 49-50 (1 Blatt). Gr.-8° (24,5 cm). (Verordnungsbl. für den Mittelrheinkr., 17). - Komplette Einzelnummer. - Leicht gebräunt bzw. stockfl.
* Anordnung über die Militärpflicht im Großherzogtum Baden in Planung der neuen Consriptionsordnung für 1850 (Meldepflicht mit Erläuterungen, "widrigenfalls...als Ungehorsame behandelt werden"). Eine Nachfolgende andere Verfügung aus der Revolution 1848/49 resultierend, gibt bekannt, "daß alle Soldaten, bei welchen bei der Hausdurchsuchung irgend ein ärarisches Montur- oder Armaturstück oder Munitition gefunden worden ist, als Kriegsgefangener in die Festung Rastatt verbracht werden", nicht Angehörige des Militärs "aber sonst in Kriegsgefangenschaft genommen werden".

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