Departement der Finanzen. Section der Staats-Rechnungen. "Im Namen des Königs".

Verordnung an die der Königlichen Ober-Finanz-Kammer untergeordneten Beamtungen.
Stuttgart, den 6. October 1813. Doppelblatt mit 4 ungez. Seiten Text. Kl.-Folio (32,5 x 20,5 cm).
* "...wornach der übergebende Beamte, wenn er eine Einnahme nicht zur rechten Zeit erhoben hat...verantwortlich bleibt...verantwortlich macht, wenn er...nicht denselbigen Fleis anwendet" (Punkt 1). Ordnung in insgesamt acht Punkten.

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