Bibliothek-Ordnung.

Einblattdruck mit 14 Paragraphen.
Ohne Druckvermerk 1847. 2 ungez. Druckseiten. Gr.-8° (ca. 23,0 x 19,0 cm). - Eine Knickspur, sauber.
* "Die Benutzung der Herzoglichen öffentlichen Bibliothek..." (erste Druckzeile nach der Überschrift), endet "Meiningen, den 12. Mai 1847". - Seltene Benutzungsordnung einer öffentlichen Bibliothek, noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Über Entleihe, Handhabung usw. "Romane, Schauspiele, Gedichte und andere belletristische Schriften dürfen nur dann verliehen werden, wenn für deren Gebrauch ein wissenschaftlicher Zweck nachgewiesen wird".

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