"Kundmachung an die Arbeiter" (Überschrift).

Der unterzeichnete Ausschuß kann heute nur wiederholen was er Euch Samstag schon bekannt gegeben hat: Arbeiter können und dürfen nur für wirklich geleistete Arbeit bezahlt werden; denn sie sollen einen Lohn und kein Almosen auf dem Bauplatze empfangen...". Unterzeichnet: "Vom Ausschusse der Bürger, Nationalgarden und Studenten für Sicherheit, Ordnung und Wahrung der Volksrechte".
Wien (Druck: k. k. Hof- und Staatsdruckerei), 18. Juni 1848. 44,5 x 57,0 cm.
Genaue Festlegung der Bezahlung bei Arbeitspausen infolge schlechten Wetters "in Anbetracht der bedrängten Lage der Arbeiter", sowie "den Arbeitern, die Weib und Kinder haben, in solchen Fällen auf Empfehlung der bauleitenden Beamten, nach Verhältniß der größeren oder geringeren Noth durch die Armenverwaltung in ihrem Wohn-Bezirke einige Erleichterung gebothen werde", wie auch Arbeiter, die sich "auf wenigen Bauplätzen gestern ausgesprochene Weigerung...Lohn anzunehmen" wegen derer mehr Lohn Vorderung zurückgewiesen wurde. - Schlechtwettergeld, Arbeitsausfall, Arbeiterwohlfahrt, Streik, Protest, Lohnforderungen.

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