Reglement über die innere Einrichtung und Verwaltung der communalständischen Corrections-Anstalt zu Breitenau.

Amtsbl. der Kgl. Reg. zu Cassel, No. 8.
Cassel, Druck Hof- und Waisenhaus-Buchdruckerei 1876. S. 33-40. 4°. Rückenstreifenheftung.
* Die Ordnung für die im Kloster Breitenau untergebrachten nach verbüßter Strafe (Arbeitshaus), als Corrections- und Landarmen-Anstalt für Bettler, Landstreicher, Prostituierte und verwahrloste Jugendliche, später "Landesarbeitsanstalt und Landesführsorgeheim Breitenau“ genannt und der Aufenthalt in 40 aufgeführten Paragraphen reguliert.

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