Instruction für praktische Aerzte.

(Großherzoglich Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz, V. Lehmann, Schott).
Darmstadt, 23. Mai 1846. 6 Seiten und 2 ungez. S. (weiß). Gefalt. Druckbogen. 4° (ca. 28 x 22 cm).
* 28 Paragraphen, eingeteilt in: Pflichten des Arztes gegen den Staat (keine "sogenannte Geheim- oder Universal-Mittel...zu gebrauchen"), ...gegen Kranke ("...Jeden Schein von Charlatanerie soll er sorgfältig meiden"; "...Honorar..im Rückstand geblieben..kann er ihm...erklären, daß er fortan nicht mit Erfolg behandeln könne") und ...gegen Kunstverwandte. * (Ein Titel aus unserem Online-Angebot "Landeskunde - Hessen").

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