Verordnung wegen Theilung gemeinschaftlicher Jagddistrikte, für sämmtliche zum ständischen Verbande der Kur- und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz, so wie der Provinz Sachsen gehörige Landestheile. Und: Verordnung über die Ausführung der Jagdgemeinheits-Theilungen für die zum ständischen Verbande der Kur- und Neumark Brandenburg und des Markgrafthum Niederlausitz, so wie der Provinz Sachsen gehörigen Landestheile.

Vom 7. März 1843.
Berlin, den 7. März 1843. 8 Blatt mit vierzehn Seiten Text. 4°. Rückenstreifenheftung. (Gesetzslg., Nr. 2342-2343).
* Zur Jagd in der Mark Brandenburg sind im ersten Teil 27 Paragraphen aufgeführt, im zweiten Teil, der Durchführungsverordnung nochmals 46 Paragraphen, welche eine Kreis.-Jagd-Teilungskommission zu verantworten hatte mit z. B. Beschreibung der Beschaffenheit des Terrains für A. Nieder Jagd, B. Mittlere Jagd und C. Hohe Jagd. - Stichworte: Kurmark. Neumark, Markgraftum Niederlausitz, Provinz Sachsen.

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