Verordnung wegen Modifikation der Verordnung vom 23sten August 1829., die Einführung gleicher Wagengeleise in denjenigen Theilen des Brandenburgisch-Lausitzischen Provinzialverbandes, in welchen die Verordnung vom 14ten März 1805. nicht eingeführt ist, betreffend.

D. d. den 12ten Mai 1835.
Berlin, 12ten Mai 1835. 1 Blatt mit zwei Seiten Text. Gr.-8°. (Gesetzslg., No. 1610).
* Über gleiche Wagenspuren (Achsgrößen) durch die Stände der Mark Brandenburg und des Markgraftum Niederlausitz, die bei neuen Achsen hier in 4 Paragraphen zur Vorschrift kam und sich aber in Einzelheiten auf die Verordnung von 1829 bezieht. - Verkehrsgeschichte. - Provinz Brandenburg: Teile des ehem. Markgraftum Niederlausitz, gemeint ist auch das vorherige Kursachsen (Amt Senftenberg und Finsterwalde).

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